31.05.2012. DKP Bottrop
“Die Aussage des Herrn Ketzer gegenüber der WAZ, es handele sich um Einzelfälle ist falsch. Schon 2009 haben sich Bottroper Familienrichter schriftlich an die Stadt gewand, um auf das rechtswidrige Verfahren des Jugendamtes bei der Inobhutnahme hinzuweisen. Ende 2010 folgte ein Gespräch des Anwaltsvereins mit ASD Mitarbeitern und Herrn Notthoff. In weiteren Gesprächen wurde auch der Oberbürgermeister Tischler eingeschaltet.
Es gibt zahlreiche Fälle bei Bottroper Anwälten, und nur ein geringer Anteil der betroffenen Eltern hat die Kraft den Schritt zum Anwalt und zum Gericht zu gehen. Es gibt diverse Urteile der Bottroper Familienrichter gegen die Stadt, einschließlich Auferlegung von Verfahrenskosten, damit sich etwas ändert.
Die Aussage des Herrn Ketzer ist auch darum falsch, weil es sich hier um zwei Urteile des Verwaltungsgerichts handelt, das nicht wegen der Fälle selbst angerufen wurde, sondern um die Rechtswidrigkeit der Praxis des Jugendamtes festzustellen.
Die spontane menschliche Haltung – zuerst geht es um das in Not geratene Kind, das Juristische kann warten – ist moralisch lobenswert und nachvollziehbar, aber wegen der Probleme vor denen ein Sachbearbeiter des Jugendamtes steht, ist professionell von Anfang an gerichtlichen Beistand einzuholen. Die Inobhutnahme ist ein notwendiges Verfahren, aber nur gut als letztes Mittel, zunächst sind niederschwellige Hilfsangebote zu prüfen.
Die komplizierten juristischen Probleme sind nicht die einzigen. Das erste und wichtigste Problem ist die viel zu hohen Fallzahl je Sachbearbeiter – darauf muss ich hier nicht weiter eingehen, die Vorlage liefert erschreckende Zahlen.
Das zweite Problem ergibt sich aus der zwiespältigen Rolle des Jugendamtes – Instanz für Hilfe und zugleich für Sanktionsmaßnahmen. Gerade in Familien, wo Hilfe nötig wäre, wird oft die Angst vor Sanktionen überwiegen, und manche Information aus dem Umfeld kommt nach wie vor aus falscher Solidarität beim Amt nicht an.
Die Betonung, dass allein der einzelne Sachbearbeiter juristisch verantwortlich ist, lässt die Frage offen, welche Verantwortung die Leitung eines Amtes hat.
In der Presse wurde über das Machtwort des Herrn Ketzer berichtet. Warum war es notwendig? Dazu schweigt die Vorlage. Ich habe einige Fakten genannt.
Nichts findet man in der Vorlage zur haarsträubenden Äußerung des Pressesprechers, der in der Schule beim Thema Gewaltenteilung wohl nicht aufgepasst hat.
Das Jugendamt braucht in der öffentlichen Wahrnehmung Vertrauen. Dass über negative Erfahrungen eher gesprochen wird als über positive erfolgreiche Hilfen ist ein Handikap. Den Mitarbeitern ist eine gute kollegiale Zusammenarbeit bei ihren schwierigen Aufgaben zu wünschen.”


















