Osterfelder Straße: Antrag der Grünen für den Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Bottrop – Antwort der Verwaltung

Antrag der GRÜNEN
Osterfelder Str.:Abwägung zwischen Erhalt von Bäumen und Parkplätzen“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Lehr,

 wir beantragen hiermit, den Tagesordnungspunkt

Osterfelder Straße: „Abwägung zwischen Erhalt von Bäumen und Parkplätzen“

auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 26.07.2012 zu setzen.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, …

1.      beim Ausbau der Osterfelder Straße mehr Bäume durch eine Reservierung der ersten Parkreihe des stadteigenen „RAG-Parkplatzes“ für AnwohnerInnen zu erhalten (= „Anwohnerparken“ auf 18 Kfz-Parkplätzen!).

2.      die erforderlichen Kanal- und Straßenausbaumaßnahmen an der Osterfelder Straße besonders sorgsam durchzuführen, damit der vorhandene Baumbestand keinen Schaden nimmt (= Schutz der Linden vor Bauschäden!).

3.      eine Station für „CarSharing“ an der Osterfelder Straße vorzusehen (Option).

Begründung:

 Entgegen der „Problembeschreibung“ des Bottroper Baudezernates in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.05.2012 hat der Petitionsausschuss des Landtags NRW, wie vom Unterzeichnenden in der o. g. Sitzung angekündigt, vor der Sommerpause am 26.06.2012 – nach vorheriger Anhörung der Petenten am 22.06.2012 in Bottrop – alle Einwohnereingaben zum Ausbau der Landesstraße L 511 (Osterfelder Straße) zwischen Heidenheck und Peterstraße abschließend beraten (Auszug aus der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.05.2012: „Erst nach der Konstituierung des neu gewählten Landtages NRW wird sich ein neu gebildeter Petitionsausschuss mit den Einwendungen frühestens im Herbst auseinandersetzen“).

In seinem Beschluss bittet der Petitionsausschuss des Landtags NRW die Stadt Bottrop nochmals um Überprüfung der bisherigen Beschlusslage zum Erhalt möglichst zahlreicher Bäume. Gleichzeitig äußert der Petitionsausschuss die klare Erwartung, dass die Stadt Bottrop „in jedem Fall“ die Baumaßnahmen besonders sorgsam durchführt, damit der vorhandene Baumbestand keinen Schaden nimmt.

Im Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags NRW vom 26.06.2012 heißt es unter anderem: „Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Bottrop die rechtliche Bewertung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Hinblick auf die Beteiligung des Landschaftsbeirates beachtet hat. Der Landschaftsbeirat hat zwischenzeitlich eine entsprechende Befreiung erteilt (Anmerkung des Unterzeichnenden: „unter Auflagen“).

Die von der Stadtverwaltung umfassend dargestellten Ziele (Kanalneubau, verbesserte Barrierefreiheit, Bereitstellung von Parkmöglichkeiten, Erhalt der Allee, etc.), die mit der Baumaßnahme realisiert werden sollen, wurden in Varianten dem Bauausschuss vorgestellt. Die ehemalige Planungsvariante 1 aus dem Jahre 2003, die das gesamt Abholzen der Allee zugunsten der Parkplätze vorsah, ist dabei als obsolet erachtet worden. Der diesen Problemkreis in Bottrop letztlich beschließende Bauausschuss hat sich für die Variante 4 entschieden.

Die o. a. Ziele könnten nach Auffassung des Petitionsausschusses auch mit der Variante 3 umgesetzt werden, allerdings mit weniger Parkplätzen. Dies hätte zur Folge, dass gegenüber der vom Bauausschuss beschlossenen Variante 4 weitere 24 Bäume erhalten bleiben könnten, allerdings jedoch 18 Parkplätze weniger zur Verfügung stünden. Im Kern geht es in diesem Fall also um die Abwägung zwischen dem Erhalt von Bäumen und Parkplätzen.

Planungsentscheidungen wie hier fallen gemäß unserer Landesverfassung in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kommune. Der von der Stadt vorgelegte Abwägungsprozess ist nach Ansicht des Petitionsausschusses nachvollziehbar.

Gleichwohl bittet der Petitionsausschuss die Stadt Bottrop nochmals zu prüfen, ob die dargestellte bedrängende Parkplatzsituation vor Ort nicht auch zumindest teilweise z. B. durch Anwohnerparken oder Parkzeitbegrenzungen für Kunden der Gewerbebetriebe, zielorientiert entspannt werden kann, damit möglichst zahlreiche Bäume erhalten bleiben können. Deshalb bittet der Petitionsausschuss die Stadt auch, diese noch ausführlichere Argumentation dann den Petenten geeignet zu vermitteln.

In jedem Fall geht der Petitionsausschuss davon aus, dass die Stadt Bottrop bemüht bleibt sicherzustellen, die Baumaßnahmen besonders sorgsam durchzuführen, damit der vorhandene Baumbestand keinen Schaden nimmt.

Der Ausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz) um schriftliche Mitteilung über die abschließende Entscheidung der politischen Gremien der Stadt Bottrop.”

Vor diesem Hintergrund ist die Einberufung einer Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 26.07.2012 (16.00 Uhr) zur ausführlichen Vorstellung und Beratung der Ergebnisse des Petitionsverfahrens zum Ausbau der Osterfelder Straße grundsätzlich sinnvoll. Hierbei sollte die Einladung der Petenten zur Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, da offenbar (noch) nicht geschehen, und die Ermöglichung einer Redemöglichkeit für die Petenten in der Sondersitzung selbstverständlich sein. Auch muss frühzeitig vor der Sondersitzung eine schriftliche Vorabinformation der Bau- und Verkehrsausschussmitglieder mit allen relevanten Informationen verwaltungsseitig sichergestellt werden!

Wir beantragen hierzu, die folgenden sachverhaltsrelevanten (und teilweise seit Wochen und Monaten in Aussicht gestellten) Informationen unverzüglich an die Bau- und Verkehrsausschussmitglieder zur Absendung zu bringen:

- „Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauchschutz (MKULNV) vom 02.04.2012“ und darin enthaltene rechtliche Ausführungen (vgl. „Sachstandsbericht zum Ausbau der Osterfelder Straße“ im Bau- und Verkehrsausschuss am 03.05.2012, TOP 14.1, Drucksache Nr. 2012/6357 [S. 2]),

- „Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 04.04.2012“ auf den MKULNV-Erlass vom 02.04.2012 und die darin enthaltenen rechtlichen Ausführungen (vgl. „Sachstandsbericht zum Ausbau der Osterfelder Straße“ im Bau- und Verkehrsausschuss am 03.05.2012, TOP 14.1, Drucksache Nr. 2012/6357 [S. 2]),

- Stellungnahme(n) der Stadt Bottrop zu den im Rahmen des Petitionsverfahrens des Landtages NRW eingereichten Einwohnerpetitionen bzw. Einwohnerbeschwerden (Aufforderung zur Vorlage über die Bezirksregierung Münster und das MKULNV, vgl. „Sachstandsbericht … Osterfelder Straße“ im Bau- und Verkehrsausschuss am 03.05.2012, TOP 14.1, Drucksache Nr. 2012/6357 [S. 2]),

- Einzelfällanträge des Tiefbauamtes und Einzelfällgenehmigungen der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) für die Endausbaumaßnahme (einschl. Beschreibung vorgefundener Erkrankungen und Schäden, aussagekräftiger Fotos sowie ggf. Angabe durchgeführter Prüfungen der Lebensstätten geschützter Tierarten in den Bäumen),

- Stellungnahme(n) der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) nach § 47 a Landschaftsgesetz NRW zu den zur Entscheidung gestellten Planvarianten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulrich Schnirch

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