DKP fordert: “Asylbewerbern sofort die Leistungen erhöhen”

19.07.2012. DKP-Bottrop. Irmgard Bobrzik
“”Eine weitere schallende Ohrfeige für unseren sogenannten Sozialstaat ist das gestrige Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Asylhilfe-Empfänger. Die derzeitigen Leistungen nach dem  HYPERLINK “Das Asylbewerberleistungsgesetz” Asylbewerberleistungsgesetz verstoßen danach gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dieses Existenzminimum ist für alle Menschen gleich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Asylsuchende sind keine Menschen zweiter Klasse. Auch für sie gilt Artikel 1 des Grundgesetzes. Sie haben ein unveräußerliches Recht auf Menschenwürde.
Das Verfassungsgericht setzte eine Übergangsregelung fest, die rückwirkend ab Januar 2011 gilt und konkrete Zahlen nennt (336 Euro, statt bisher 225 Euro). Bei diesen Beträgen handelt es sich um die unterste Grenze. Die Stadt Bottrop muss jetzt sofort alles dafür tun, damit den bei uns lebenden Flüchtlingen das erhöhte Geld ab sofort ausgezahlt wird.

„Die Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP, die für diesen Grundrechteverstoß verantwortlich sind müssen unverzüglich dafür sorgen, dass die Mehrkosten ihrer verfehlten und verfassungswidrigen Politik aufgebracht werden und den Kommunen unverzüglich ersetzt werden“, so DKP-Ratsfrau Irmgard Bobrzik.

Im Übrigen erneuert die DKP ihre Forderung nach Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und der Abschaffung von Hartz IV.”"

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