Beschlussvorlage für den Bau- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.10.2012. Quelle ratsinfo.bottrop.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=6688 Punkt 6
“”Der Arbeitskreis Friedhöfe hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 ausführlich über die Änderungen der Gebührentarife diskutiert. Um auch weiterhin allen Bürgern unserer Stadt den Erwerb einer Grabstätte ermöglichen zu können, empfiehlt der Arbeitskreis die Gebühren für die „normalen Reihengräber“ als soziale Komponente nicht anzuheben. Neben den höherpreisigen Sondergrabstätten sollen damit auch dauerhaft günstige Grabarten bereitgehalten werden. Im Satzungsentwurf sind diese Gebührentarife daher nicht angehoben worden. Die Kalkulation ist weiterhin auf die Anforderungen zum beschlossenen Sparpaket ausgerichtet, sodass hierdurch keine Gebührenausfälle entstehen.
Erläuterungen zu den Gebührentarifen:
In der Kalkulation wurde der Infrastrukturanteil von 184 € auf 330 € erhöht. Dies hätte auf die günstigen Grabstätten überproportionale Auswirkungen.
Bei den „normalen“ Reihengräbern für Sarg- und Urnenbeisetzungen, den Reihengräbern für Totgeburten und von Kindern bis zu 5 Jahren bleiben die Gebühren, wie zuvor dargelegt, unverändert (Soziale Komponente).
Bei den Urnenkammern wurde die ursprünglich angesetzte Nutzungsdauer der Urnenstelen von 75 Jahre auf 60 Jahre reduziert. Dies entspricht den Empfehlungen des für die Friedhofsentwicklungsplanung beteiligten Gutachters. Auch inzwischen in anderen Städten gemachte Erfahrungen lassen eine geringere Lebensdauer der Urnenkammern erwarten.
